Energieausweis


Ausweispflicht


Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die Ausweispflicht.
Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den sogenannten Energieausweis vorlegen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft über den Energieverbrauch des Gebäudes.


Welcher Ausweis?


Gebäudeart  Ausweisart 
Neubauten  Bedarfsausweis 
Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt worden ist  Bedarfsausweis 
Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, wenn sie gemäß dem Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder später auf diesen Stand gebracht worden sind   Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis 
Wohngebäude mit mehr als 4 Wohnungen  Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis 
Nichtwohngebäude   Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis 
Kleine Gebäude mit weniger als 50 m²; sowie denkmalgeschützte Gebäude   kein Energieausweis erforderlich 


Benötigen Sie einen Energieausweis? Dann füllen Sie doch das nachstehende Kontaktformular aus und senden Sie es mir, ich werde Ihnen gerne eine Angebot schicken.



Name, Vorname
 
Straße, Hausnummer
 
PLZ, Ort
 
Email
 
Nachricht
 

Druckbare Version