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Energieausweis
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Ausweispflicht
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Seit dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die Ausweispflicht. Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den sogenannten Energieausweis vorlegen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft über den Energieverbrauch des Gebäudes.
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Welcher Ausweis?
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Neubauten
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Bedarfsausweis
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Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt worden ist
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Bedarfsausweis
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Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, wenn sie gemäß dem Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder später auf diesen Stand gebracht worden sind
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Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
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Wohngebäude mit mehr als 4 Wohnungen
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Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
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Nichtwohngebäude
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Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
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Kleine Gebäude mit weniger als 50 m²; sowie denkmalgeschützte Gebäude
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kein Energieausweis erforderlich
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Benötigen Sie einen Energieausweis? Dann füllen Sie doch das nachstehende Kontaktformular aus und senden Sie es mir, ich werde Ihnen gerne eine Angebot schicken.
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